Eine 125er mit dem Autoführerschein fahren - alle Infos auf einen Blick!

Das Thema "A1 in B" wird schon seit geraumer Zeit (nicht nur in der Politik) kontrovers diskutiert - und doch wurde die Gesetzesänderung zur sog. Führerscheinklasse B196 noch kurz vor Weihnachten 2019 durch den Bundesrat gebracht.

Seit dem 31.12.2019 ist es nun möglich mit dem Autoführerschein ein Leichtkraftrad mit bis zu 11 kw Leistung zu pilotieren - unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Der Fahrer muss mindestens 25 Jahre alt sein
  • Die Fahrererlaubnis der Klasse B (PKW) muss seit mindestens 5 Jahren in seinem Besitz sein
  • Es müssen mindestens 9 Schulungseinheiten in Theorie und Praxis in einer Fahrschule abgeleistet werden

Eine theoretische und praktische Prüfung ist anschließend nicht mehr erforderlich und somit bleiben die Kosten für den Einstieg in das Segment der Leichtkrafträder überschaubar. Ganz nebenbei lässt sich der Traum vom 125er fahren auch zeitlich kurzfristig erreichen, denn das Stellen von Anträgen bei Kreisverwaltung oder Landratsamt sowie wochenlanges Warten auf die Rücksendung der Unterlagen entfallen.

Ein Leichtkraftrad der 125er- Klasse kann Höchstgeschwindigkeiten bis knapp über 100 km/h erreichen. Damit lässt es sich sicher im Verkehr mitschwimmen oder auch längere Strecken von außerhalb in die Ballungsgebiete problemlos überbrücken. Viele Verkehrsteilnehmer fühlen sich auf einem 50 ccm Mokick unsicher, da die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 45km/h selbst im innerstädtischen Bereich dazu führt, ein eher ungeliebtes Verkehrshindernis zu sein.

Zwei kleine Nachteile sollte man dennoch nicht aus den Augen verlieren, denn diese "Schnellschulung", die einem zum Eintrag der Schlüsselzahl 196 im Führerschein verhilft, ist nicht gleichbeteutend mit dem Erwerb der Führerscheinklasse A1.

  • Die Fahrerlaubnis gilt nur in Deutschland
  • Es ist keine "schnelle" Erweiterung nur durch Prüfung auf die Führerscheinklasse A2 möglich

Wie ist der Ablauf zum Erwerb der Fahrerlaubnis?

  1. Zunächst führt der Weg eine Fahrschule der Wahl. Die Preise können recht unterschiedlich sein, daher lohnt ein Vergleich.
  2. Wenn die passende Fahrschule gefunden ist, startet die vorgeschriebene Ausbildung.
  3. Die Fahrschule stellt eine Teilnahmebescheinigung aus wenn die Ausbildung erfolgreich war.
  4. Mit der Teilnahmebescheinigung geht's zur Führerscheinstelle um dort die Schlüsselnummer 196 in den Führerschein eintragen zu lassen. Es empfiehlt sich, vorher kurz mit der Führerscheinstelle zu klären, welche Dokumente genau mitgebracht werden müssen, z.B. Personalausweis, Lichtbild etc.

Welches Bike darf's denn sein?

Nach den erledigten Formalien hat man nun die Qual der Wahl, denn der Markt an Fahrzeugen in der 125 Kubik-Klasse ist recht groß - seien es nun Gebrauchte oder Neufahrzeuge.

Frei formuliert nach Robert Lemke's "Welche 125er hätten's denn gerne?" kann zwischen gemütlichen Choppern oder sportlichen Supermotos, aber auch rasanten Naked Bikes oder hochbeinigen Enduros gewählt werden. Nicht zu vergessen: auch Roller sind eine praktische Alternative, vor allem wenn das täglich Pendeln zum Arbeitsplatz im Vordergrund steht.

Wer das Besondere sucht wird vor allem bei den Modellen von SWM oder ITALJET fündig.
Du möchtest lieber elektrisch unterwegs sein? Dann schau Dich doch HIER bei den Rollern und Mopeds von Vmoto Super Soco um.

 

Hinweis:

Diese Informationen zum Thema "Führerscheinschlüsselzahl 196" haben wir aus verschiedenen Quellen für Dich zusammen getragen und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ebenso stellen sie keine Rechtsberatung dar und können auch keine Rechtsberatung ersetzen. Wir übernehmen daher keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.